E-Bike-Leasing im öffentlichen Dienst: Was gilt für Angestellte und Beamte?
Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, kennt das Prinzip: Eine Leistung kann grundsätzlich möglich sein und trotzdem hängt am Ende alles daran, welcher Tarifvertrag gilt, bei welchem Dienstherrn man beschäftigt ist und ob die eigene Dienststelle das entsprechende Modell überhaupt eingeführt hat. Beim Dienstrad ist es inzwischen ähnlich. Was lange hauptsächlich ein Benefit der Privatwirtschaft war, ist mittlerweile auch in großen Teilen des öffentlichen Dienstes angekommen. Kommunale Tarifbeschäftigte können auf Grundlage des TV-Fahrradleasing ein Fahrrad oder E-Bike per Entgeltumwandlung nutzen. Für Tarifbeschäftigte der Länder wurde die Möglichkeit ebenfalls erheblich erweitert. Und auch zahlreiche Beamtinnen und Beamte können inzwischen Diensträder leasen. allerdings nach anderen rechtlichen Spielregeln. Das Ergebnis ist grundsätzlich erfreulich, aber erklärungsbedürftig. Denn "Ich arbeite im öffentlichen Dienst" reicht noch nicht aus, um zu beantworten, ob du ein E-Bike leasen kannst. Wir schauen deshalb genau hin: Was gilt für Tarifbeschäftigte? Was für Beamte? Welche Grenzen setzt der Tarifvertrag? Und wie funktionieren die Upway-Leasingpartner JobRad, Lease a Bike und Deutsche Dienstrad, wenn du statt eines Neurads ein refurbished E-Bike leasen möchtest? All das erklären wir in diesem Artikel.
E-Bike-Leasing im öffentlichen Dienst ist inzwischen deutlich breiter möglich
Der wichtigste Punkt zuerst: Dienstrad-Leasing ist im öffentlichen Dienst längst kein exotisches Sondermodell mehr.
Für den kommunalen öffentlichen Dienst existiert seit 2021 der TV-Fahrradleasing. Er gilt für Beschäftigte bei Arbeitgebern, die Mitglied eines VKA-Mitgliedverbandes sind und unter den TVöD oder TV-V fallen. Er erlaubt ausdrücklich, künftige Entgeltbestandteile für das Leasing eines Fahrrads umzuwandeln. Das Rad darf dabei sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden.
Für Tarifbeschäftigte der Länder kam mit § 19b TV-L ein weiterer wichtiger Schritt hinzu. Seit 2024 können die Länder auch ihren Tarifbeschäftigten Fahrradleasing per Entgeltumwandlung anbieten, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. JobRad spricht hier von rund 850.000 Tarifbeschäftigten, denen dadurch grundsätzlich der Zugang eröffnet wurde.
Damit ist der öffentliche Dienst beim Dienstrad heute wesentlich weiter als noch vor wenigen Jahren.
Nur: Einen bundesweit identischen Anspruch für jeden Beschäftigten gibt es weiterhin nicht.
Tarifbeschäftigt oder verbeamtet? Das ist beim Dienstrad entscheidend
Im Alltag sprechen wir gerne einfach von "Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst". Rechtlich muss man genauer hinschauen.
Tarifbeschäftigte arbeiten auf Grundlage eines Arbeitsvertrags und unterliegen beispielsweise dem TVöD, TV-V oder TV-L. Beamtinnen und Beamte stehen dagegen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Ihre Besoldung richtet sich nach dem jeweiligen Besoldungsrecht.
Das klingt zunächst nach Verwaltungsseminar, ist fürs Dienstrad aber entscheidend.
Denn der TV-Fahrradleasing gilt unmittelbar für bestimmte Tarifbeschäftigte – nicht automatisch für Beamte.
Kommunale Tarifbeschäftigte nach TVöD und TV-V
Der hochgeladene TV-Fahrradleasing formuliert die Voraussetzungen ziemlich klar.
Erfasst werden Beschäftigte in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis bei einem entsprechenden kommunalen Arbeitgeber, sofern TVöD oder TV-V Anwendung finden. Ausgeschlossen sind unter anderem Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten, geringfügig Beschäftigte sowie Beschäftigte in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitblockmodells.
Wichtig ist außerdem ein Detail, das gerne verloren geht:
Der Tarifvertrag verpflichtet einen kommunalen Arbeitgeber nicht dazu, überhaupt Dienstradleasing einzuführen. Arbeitgeber und Beschäftigte können eine entsprechende Entgeltumwandlung vereinbaren. Führt der Arbeitgeber das Modell allerdings ein, muss er das Angebot grundsätzlich allen Beschäftigten unterbreiten, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen.
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Tarifbeschäftigte der Länder
Bei Beschäftigten der Länder ist die Situation anders.
Der TV-L enthält seit Januar 2024 eine Regelung zum Fahrradleasing. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das jeweilige Land die Entgeltumwandlung auch seinen Beamtinnen und Beamten ermöglicht und der Arbeitgeber Fahrradleasing für die Tarifbeschäftigten tatsächlich anbietet.
Die konkrete Umsetzung bleibt deshalb vom Bundesland abhängig. Hessen nimmt innerhalb des TV-L-Systems ohnehin eine Sonderstellung ein; auch für Bayern und Baden-Württemberg bestehen eigene beziehungsweise bereits zuvor eingeführte Regelungen.
Wer beim Land beschäftigt ist, sollte deshalb nicht nur "Darf man im öffentlichen Dienst JobRad fahren?" googeln, sondern konkret prüfen, welche Regelung beim eigenen Land und Arbeitgeber gilt.
Und was gilt für Beamtinnen und Beamte?
Bei Beamten lässt sich die Frage noch weniger pauschal beantworten.
Der TV-Fahrradleasing schafft für sie keine Grundlage, weil Beamte nicht dem Tarifrecht für Arbeitnehmer unterliegen. Stattdessen muss das jeweilige Bundes- oder Landesrecht die entsprechende Form der Besoldungsumwandlung beziehungsweise Dienstradüberlassung zulassen.
Deshalb kann ein Landesbeamter in einem Bundesland bereits problemlos ein Dienstrad beziehen, während bei einem anderen Dienstherrn andere Voraussetzungen gelten.
Die gute Nachricht: Genau diese Modelle haben sich in den vergangenen Jahren stark verbreitet. Dass Lease a Bike beispielsweise getrennte Kalkulationen für Tarifbeschäftigte und Beamte anbietet, zeigt, wie selbstverständlich beide Beschäftigtengruppen inzwischen zum Dienstradmarkt gehören.
Die pragmatische Antwort lautet für Beamte deshalb:
Prüfe das Angebot deines konkreten Dienstherrn. Personalstelle, Intranet oder Bezügestelle können dir verbindlicher sagen, ob und über welchen Anbieter Leasing möglich ist als irgendeine pauschale Liste im Internet.
Diese Regeln setzt der TV-Fahrradleasing
Für kommunale Tarifbeschäftigte ist der Rahmen erstaunlich konkret.
| Regel | TV-Fahrradleasing |
|---|---|
| Anzahl | maximal ein Fahrrad pro Person |
| Laufzeit | maximal 36 Monate |
| Preisgrenze | maximal 7.000 Euro UVP inklusive leasingfähigem Zubehör |
| Nutzung | dienstlich und privat |
| Fahrzeuge | Fahrräder und Pedelecs im Sinne von § 63a StVZO |
| Zubehör | leasingfähiges, fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör möglich |
| Zusatzleistungen | beispielsweise Versicherungen können einbezogen werden |
Diese Vorgaben ergeben sich unmittelbar aus §§ 2 bis 4 des TV-Fahrradleasing.
Daraus folgt auch: Ein klassisches Pedelec bis 25 km/h ist möglich. Ein S-Pedelec mit Unterstützung bis 45 km/h fällt dagegen verkehrsrechtlich nicht mehr unter dieselbe Fahrradkategorie.
Und während in manchen privatwirtschaftlichen Dienstradprogrammen mehrere Räder pro Mitarbeiter möglich sind, ist im kommunalen TV-Fahrradleasing bei einem Rad Schluss.
Die 7.000-Euro-Grenze hat bei refurbished E-Bikes einen interessanten Haken
Beim Fahrradleasing im kommunalen öffentlichen Dienst gibt es zwei Preise, die du auseinanderhalten solltest: die maßgebliche Hersteller-UVP und den tatsächlichen Preis, zu dem das E-Bike geleast wird.
Für die tarifliche Obergrenze zählt nach dem TV-Fahrradleasing die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers einschließlich Mehrwertsteuer. Fahrrad und leasingfähiges Zubehör dürfen zusammen eine UVP von 7.000 Euro nicht überschreiten.
Das bedeutet allerdings nicht, dass du beim Leasing auch tatsächlich ein 7.000-Euro-Bike finanzieren musst.
Ein hochwertiges E-Bike kann beispielsweise ursprünglich 6.499 Euro UVP gekostet haben, bei Upway nach professioneller Aufbereitung aber nur noch 3.299 Euro kosten. Die tarifliche Voraussetzung ist weiterhin erfüllt, weil die relevante UVP unter 7.000 Euro liegt. Gleichzeitig fällt der tatsächlich zu finanzierende Preis deutlich niedriger aus und damit kann auch die monatliche Leasingrate entsprechend geringer sein.
Du bekommst also unter Umständen ein E-Bike aus einer Preis- und Ausstattungsklasse, die neu deutlich teurer wäre, ohne dass du die Leasingrate des ursprünglichen Neupreises tragen musst.
Die Grenze setzt allerdings weiterhin die UVP: Hatte ein Modell beispielsweise eine Hersteller-UVP von 8.499 Euro, wird es nicht allein dadurch für den TV-Fahrradleasing zulässig, dass es refurbished bei Upway inzwischen nur noch 3.499 Euro kostet.
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst entsteht dadurch ein ziemlich interessanter Sweet Spot: E-Bikes mit einer ursprünglichen UVP von bis zu 7.000 Euro können durch Refurbishment erheblich günstiger werden – während Ausstattung, Motor und Qualitätsklasse eines ehemals deutlich teureren Neurads erhalten bleiben.
Gerade wenn du beim Dienstrad nicht einfach nur die niedrigste Rate suchst, sondern möglichst viel E-Bike innerhalb des tariflichen Rahmens bekommen möchtest, lohnt sich deshalb der Blick auf refurbished Modelle besonders.
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Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?
Beim klassischen Dienstradleasing kaufst du das Fahrrad nicht selbst.
Dein Arbeitgeber wird Leasingnehmer und überlässt dir das Bike. Im Gegenzug wird während der Leasingzeit ein vereinbarter Teil deines künftigen Bruttoentgelts umgewandelt. Der TV-Fahrradleasing schreibt vor, dass dafür während der Laufzeit Entgeltbestandteile in Höhe der jeweiligen Leasingrate verwendet werden.
Die private Nutzung ist ausdrücklich möglich.
Steuerlich wird bei einem normalen Fahrrad oder Pedelec, das im Rahmen einer Gehaltsumwandlung überlassen wird, derzeit nur ein Viertel der UVP als Bemessungsgrundlage für die monatliche Ein-Prozent-Bewertung angesetzt. Daraus stammt die häufig verwendete Bezeichnung "0,25-Prozent-Regel". Die Regelung gilt nach aktuellem Stand für entsprechende Überlassungen bis Ende 2030.
Wie groß deine tatsächliche Ersparnis ist, hängt allerdings von Gehalt, Steuerklasse, Sozialversicherung, Zuschüssen des Arbeitgebers und dem konkreten Leasingangebot ab.
JobRad im öffentlichen Dienst und bei Upway
JobRad gehört zu den bekanntesten Dienstradanbietern und ist auch im öffentlichen Dienst stark vertreten.
Für öffentliche Arbeitgeber bietet JobRad Unterstützung von der Markterkundung über Ausschreibung und Vergabe bis zur laufenden Administration. Hinzu kommen ein digitales Portal, Vollkaskoversicherung mit Mobilitätsgarantie und ein großes Händler- und Online-Netzwerk.
Für dich als Beschäftigten ist allerdings ein anderer Punkt entscheidender: Dein Arbeitgeber muss bereits einen entsprechenden Rahmenvertrag haben.
Ist JobRad bei deinem Arbeitgeber freigeschaltet, kannst du inzwischen auch ein leasingfähiges refurbished E-Bike bei Upway auswählen. Auf unserer Seite zum E-Bike-Leasing mit JobRad findest du die dafür verfügbaren Bikes und den konkreten Bestellprozess. Upway bietet beim JobRad-Leasing denselben Rundumschutz wie beim Neurad und prüft jedes E-Bike vor der Auslieferung technisch.
Lease a Bike: stark auf öffentliche Arbeitgeber ausgerichtet
Auch Lease a Bike hat ein eigenes Angebot für Kommunen und öffentliche Dienststellen aufgebaut.
Die tariflichen Eckdaten werden dort direkt berücksichtigt: ein Rad pro Person, maximal 7.000 Euro UVP inklusive Zubehör und eine Laufzeit von 36 Monaten. Lease a Bike begleitet öffentliche Arbeitgeber außerdem bei Ausschreibungen und Vergabeverfahren und bietet ein digitales Verwaltungsportal sowie unterschiedliche Schutz- und Servicepakete.
Für Upway ist die Kooperation besonders interessant, weil Lease a Bike inzwischen ausdrücklich refurbished Fahrräder in sein Leasingmodell integriert.
Als offizieller Partner können wir dadurch professionell aufbereitete E-Bikes über denselben Dienstradprozess anbieten wie Neuräder. Was dabei konkret anders – und was exakt gleich – funktioniert, erklären wir ausführlich in unserem Artikel zu Lease a Bike und refurbished E-Bike-Leasing bei Upway.
Deutsche Dienstrad: öffentliche Ausschreibungen fest im Blick
Auch hier richtet sich ein eigenes Angebot an öffentliche Arbeitgeber. Deutsche Dienstrad betont setzt auf eine digitale Abwicklung, Unterstützung bei Vergabeverfahren, individuelle Ansprechpartner, Versicherungslösungen und eine Rückgabegarantie für Arbeitgeber. Die Plattform MobilityHub dient dabei als digitaler Zugang zu Fahrrädern und E-Bikes des Partnernetzwerks.
Die tariflichen Grundwerte entsprechen ebenfalls dem bekannten Rahmen: maximal ein Rad, maximal 7.000 Euro und bis zu 36 Monate Laufzeit.
Auch Deutsche Dienstrad ist Upway-Leasingpartner. Wie die Bestellung eines refurbished Bikes konkret funktioniert, haben wir bereits im Guide "Refurbished E-Bike leasen mit Deutsche Dienstrad" Schritt für Schritt erklärt.
JobRad, Lease a Bike oder Deutsche Dienstrad: Kann ich selbst auswählen?
In den meisten Fällen: nein.
Das ist vielleicht der größte Unterschied zu einem normalen E-Bike-Kauf.
Nicht du entscheidest zunächst, welcher Leasinganbieter dir am besten gefällt. Dein Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherr schreibt das Dienstradmodell aus, schließt den Rahmenvertrag und legt damit fest, welcher Anbieter für die Beschäftigten verfügbar ist.
Deshalb ist die richtige Reihenfolge:
Erst im Intranet oder bei Personalstelle beziehungsweise HR prüfen, ob Fahrradleasing angeboten wird und welcher Anbieter zuständig ist. Danach klären, ob du persönlich die Voraussetzungen erfüllst. Anschließend kannst du innerhalb dieses Leasingmodells dein Bike auswählen.
Upway arbeitet aktuell mit JobRad, Lease a Bike und Deutsche Dienstrad zusammen. Welches refurbished E-Bike leasingfähig ist, hängt aber vom jeweiligen Anbieter ab; deshalb werden die verfügbaren Bikes für jeden Leasingpartner separat gefiltert.
Warum refurbished Leasing gerade im öffentlichen Dienst interessant ist
Beim E-Bike-Leasing kommen zwei Dinge zusammen, die normalerweise getrennt betrachtet werden.
Die Entgeltumwandlung kann die monatliche Nettobelastung gegenüber einem klassischen Kauf reduzieren. Refurbishment senkt gleichzeitig den Preis des Fahrrads selbst.
Das wird gerade bei hochwertigen E-Bikes spannend.
Statt ein neues Trekking-E-Bike für beispielsweise 4.500 Euro zu leasen, kannst du möglicherweise ein technisch geprüftes Premium-Modell wählen, dessen Upway-Preis bereits deutlich unter der ursprünglichen UVP liegt. Die Leasingrate basiert damit auf einem wesentlich günstigeren Angebot.
Dabei bekommst du nicht irgendein gebrauchtes Kleinanzeigen-Bike. Jedes Upway-E-Bike durchläuft unsere technische Prüfung und Aufbereitung, bevor es wieder auf die Straße kommt.
Aus unserer Sicht passt das ziemlich gut zur eigentlichen Idee eines Dienstrads im öffentlichen Dienst: Mobilität fördern, Ressourcen sinnvoll einsetzen und dabei nicht mehr Geld ausgeben als nötig.
Was passiert, wenn du die Dienststelle wechselst?
Hier solltest du genauer hinsehen, bevor du den Vertrag abschließt.
Ein Leasingvertrag läuft 36 Monate. Dein Arbeitgeber ist Leasingnehmer. Ein Arbeitgeberwechsel, längere unbezahlte Abwesenheit, Ruhestand oder andere Veränderungen können deshalb Auswirkungen auf den Vertrag haben.
Der TV-Fahrradleasing sieht eine Bindung grundsätzlich für die Leasingdauer beziehungsweise maximal 36 Monate vor, lässt aber wichtige Gründe für eine vorzeitige Beendigung zu. Wie der konkrete Fall anschließend abgewickelt wird, hängt vom Überlassungsvertrag und dem jeweiligen Leasinganbieter ab.
Gerade wenn du bereits weißt, dass Versetzung, Ruhestand oder Arbeitgeberwechsel innerhalb der kommenden drei Jahre realistisch sind, solltest du die Regelung vorher lesen und nicht erst dann, wenn das Fahrrad schon im Keller steht.
Upway-Einschätzung: Der öffentliche Dienst hat beim Dienstrad ordentlich aufgeholt
Gerade dort sind die Voraussetzungen eigentlich ziemlich gut: große Arbeitgeber, langfristige Beschäftigungsverhältnisse, viele Pendler und ein erhebliches Potenzial, kurze Autofahrten durch Fahrräder oder E-Bikes zu ersetzen.
Ganz unkompliziert ist das System trotzdem noch nicht. TVöD, TV-L, kommunale Arbeitgeber, Landesbeamte und unterschiedliche Besoldungsregelungen sorgen dafür, dass es eben kein bundesweit identisches "JobRad-Recht" gibt.
Das sollte Interessierte aber nicht abschrecken.
Die wichtigste Frage lautet heute nicht mehr grundsätzlich: "Darf man im öffentlichen Dienst überhaupt ein E-Bike leasen?"
Sondern: "Welche Regelung und welcher Leasingpartner gelten bei meinem Arbeitgeber?"
Ist diese Frage beantwortet und arbeitet deine Dienststelle mit JobRad, Lease a Bike oder Deutsche Dienstrad, kannst du bei Upway inzwischen auch refurbished E-Bikes in das Dienstradmodell integrieren.
Und damit wird aus einem ohnehin interessanten Mitarbeiter-Benefit eine ziemlich logische Kombination: ein gutes E-Bike, ein niedrigerer Einstiegspreis und ein Fahrrad, das nicht neu produziert werden musste, um noch viele Jahre weiterzufahren.
Nein. Beim kommunalen TV-Fahrradleasing kann der Arbeitgeber Fahrradleasing anbieten, muss das Programm aber nicht grundsätzlich einführen. Wird es eingeführt, muss es den vom Tarifvertrag erfassten Beschäftigten grundsätzlich offenstehen. Bei Beschäftigten der Länder gelten die Voraussetzungen des TV-L beziehungsweise landesspezifische Regelungen. Ja, in vielen Fällen ist das möglich. Entscheidend ist allerdings die Regelung des jeweiligen Dienstherrn beziehungsweise Bundeslands. Der TV-Fahrradleasing selbst gilt nicht für Beamte. Nach dem TV-Fahrradleasing darf die unverbindliche Preisempfehlung des Fahrrads einschließlich leasingfähigem Zubehör 7.000 Euro inklusive Umsatzsteuer nicht überschreiten. Maßgeblich ist damit nicht einfach der aktuelle Verkaufs- oder Rabattpreis. Ja. Upway arbeitet unter anderem mit JobRad, Lease a Bike und Deutsche Dienstrad zusammen. Welche Bikes konkret leasingfähig sind, hängt von den Vorgaben des jeweiligen Leasingpartners und gegebenenfalls vom anzuwendenden Tarifvertrag ab. Normalerweise nicht. Der öffentliche Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherr entscheidet im Rahmen des Vergabe- und Vertragsprozesses, mit welchem Anbieter das Dienstradprogramm durchgeführt wird. Als Beschäftigter wählst du anschließend dein Fahrrad innerhalb dieses Systems aus.Häufige Fragen zum E-Bike-Leasing im öffentlichen Dienst
Haben Beschäftigte im öffentlichen Dienst automatisch Anspruch auf ein Dienstrad?
Können Beamte ein E-Bike über JobRad oder einen anderen Anbieter leasen?
Wie teuer darf ein Dienstrad im kommunalen öffentlichen Dienst sein?
Kann ich bei Upway ein refurbished E-Bike als Dienstrad leasen?
Kann ich meinen Leasinganbieter selbst auswählen?



