- Wir nehmen die meisten Fahrräder mit Elektrounterstützung zurück, die in gutem Zustand sind und nach 2014 gekauft wurden.
- Dein Fahrrad muss vollständig funktionsfähig und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzbar sein.
- Dein Fahrrad darf keine strukturellen Schäden aufweisen (z. B. ein gerissener Rahmen).
- Du musst den Akku, das Ladegerät und eventuelle Schlüssel (für Akku oder Rahmenschloss) in deinem Besitz haben.
- Je nach Lagerbestand und Einschätzung der Nachfrage können wir den Ankauf bestimmter Marken oder Modelle von Elektrofahrrädern vorübergehend aussetzen.