Der Schlüssel zu einem reibungslosen Auslauf ist frühe Vorbereitung. Ein Jahr im Voraus klingt nach viel Zeit - ist es aber nicht, wenn du den Prozess sauber aufsetzen willst.
Schritt 1: Bestandsaufnahme machen
Erstelle eine vollständige Liste aller in den nächsten 12-18 Monaten auslaufenden Leasingverträge. Diese Informationen bekommst du von deinem Leasinganbieter. Die Liste sollte enthalten:
- Name des Mitarbeiters
- E-Bike-Modell und Kaufpreis (UVP)
- Vertragsbeginn und Vertragsende (genaues Datum)
- Monatliche Leasingrate (brutto)
- Restwert bei Übernahme (meist 18% der UVP)
- Status der Versicherung (Vollkasko? Schäden gemeldet?)
- Kontaktdaten des Mitarbeiters
Diese Liste ist dein Steuerungsinstrument für die kommenden Monate. Aktualisiere sie regelmäßig, besonders wenn Mitarbeiter kündigen, in Elternzeit gehen oder das Unternehmen verlassen.
Schritt 2: Prozesse definieren
Jetzt legst du fest, wie der Auslauf ablaufen soll. Wichtige Entscheidungen:
Wer ist verantwortlich? In kleineren Unternehmen (unter 100 Mitarbeiter) ist das meist die HR-Abteilung. In größeren Unternehmen gibt es oft einen Fuhrparkleiter oder Mobilitätsmanager, der sich darum kümmert. Definiere klar: Wer kommuniziert mit den Mitarbeitern? Wer bearbeitet die Übernahme-Anträge? Wer kümmert sich um die Rückgabe?
Welche Optionen haben Mitarbeiter? Die meisten Leasinganbieter bieten drei Optionen am Vertragsende:
- Übernahme zum Restwert (meist 18% der UVP, aber Achtung: steuerlicher Preisvorteil muss versteuert werden), was mega interessant ist, weil der Wiederverkaufswert doppelt so hoch ist.
- Rückgabe und neues E-Bike leasen (viele Mitarbeiter wollen upgraden)
- Rückgabe ohne Neuabschluss (Mitarbeiter braucht kein E-Bike mehr)
Entscheide: Unterstützt du alle drei Optionen gleichermaßen? Gibt es Anreize, ein neues E-Bike zu leasen?
Wie läuft die Rückgabe ab? Manche Leasinganbieter holen die E-Bikes beim Mitarbeiter ab. Andere verlangen, dass der Mitarbeiter das E-Bike zum Händler bringt. Wieder andere bieten eine zentrale Sammelstelle. Kläre das mit deinem Leasinganbieter und kommuniziere es klar an die Mitarbeiter.
Was passiert mit beschädigten E-Bikes? Die Vollkasko-Versicherung deckt meist Diebstahl und größere Schäden ab. Aber kleine Kratzer, abgenutzte Reifen, verschlissene Bremsbeläge - das ist normale Abnutzung und wird nicht erstattet. Definiere, wie du damit umgehst. Müssen Mitarbeiter das E-Bike in einwandfreiem Zustand zurückgeben? Oder akzeptierst du normale Gebrauchsspuren?
Schritt 3: Steuerliche Beratung einholen
Die steuerliche Behandlung der Übernahme ist kompliziert. Wenn ein Mitarbeiter sein E-Bike für 18% der UVP übernimmt, entsteht ein geldwerter Vorteil (die Differenz zwischen Restwert und aktuellem Marktwert). Dieser muss versteuert werden.
Das Finanzamt akzeptiert pauschal 40% der UVP als Marktwert nach drei Jahren. Bei einem E-Bike mit 3.000 Euro UVP sieht die Rechnung so aus:
- Restwert (18% von 3.000 €): 540 €
- Marktwert nach 3 Jahren (40% von 3.000 €): 1.200 €
- Geldwerter Vorteil: 1.200 € - 540 € = 660 €
- Steuer (bei 30% Steuersatz): ca. 200 €
Der Mitarbeiter zahlt also 540 € Restwert + ca. 200 € Steuern = 740 € gesamt. Das ist immer noch günstiger als ein vergleichbares gebrauchtes E-Bike auf dem Markt (meist 1.200-1.500 €), aber es muss klar kommuniziert werden.
Wichtig: Hol dir hier steuerliche Beratung ein. Die Regeln ändern sich, und Fehler können teuer werden. Dein Steuerberater oder der Leasinganbieter kann dir eine klare Handlungsempfehlung geben.