DJI Avinox mit 150 Nm: Drohen bald Kennzeichen und Versicherungspflicht für E-Bikes?

Upway Editorial Team, Spezialisten für refurbished E-Bikes

Aktualisiert am 03. Februar 2026  |  10 Min. Lesezeit

Noch vor wenigen Jahren galt ein E-Bike mit 85 Newtonmetern Drehmoment als besonders kräftig. Heute sind solche Werte fast schon konservativ. Mit dem neuen Avinox M2S verschiebt DJI die Grenzen erneut: Bis zu 150 Newtonmeter Drehmoment und 1.500 Watt Spitzenleistung stehen im Boost-Modus zur Verfügung. Parallel dazu hat Bosch seine Performance Line CX durch ein Software-Upgrade auf bis zu 120 Newtonmeter angehoben.

Die Entwicklung wirft eine Frage auf, die bald auch die Poltik beschäftigen könnten: Was passiert, wenn E-Bikes immer stärker werden? Und könnte der Gesetzgeber irgendwann reagieren? Mit Helmpflicht, Versicherungspflicht oder sogar einer Kennzeichenpflicht für besonders leistungsstarke Pedelecs? Wir haben uns die aktuelle Lage genauer angeschaut um den Stand der Diskssion einmal zusammenzufassen.

Warum die steigende Leistung kritisch gesehen wird

Die Kritik richtet sich nicht zwangsläufig gegen einzelne Hersteller. Vielmehr stellt sich die Frage, ob die Pedelec-Kategorie langfristig mit immer stärkeren Motoren vereinbar bleibt.

Schließlich basiert die rechtliche Sonderstellung von Pedelecs darauf, dass sie als Fahrräder gelten. Genau dieser Status bringt enorme Vorteile mit sich:

Genau dieser Status könnte unter Druck geraten, wenn E-Bikes in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend wie motorisierte Kleinfahrzeuge erscheinen.

Der bekannte Bike-Konstrukteur Lutz Scheffer warnt bereits davor, dass nicht nur Geschwindigkeit, sondern auch die immer höhere Motorleistung die Akzeptanz von E-MTBs gefährden könnte. Besonders auf Trails seien heute Uphill-Geschwindigkeiten möglich, die vor wenigen Jahren undenkbar gewesen seien.

Für viele Branchenvertreter steht dabei nicht die Technik im Mittelpunkt, sondern die Frage, wie Wanderer, Waldbesitzer, Behörden und Politiker diese Entwicklung wahrnehmen.

DJI Avinox selbst sieht die Situation völlig anders

DJI selbst widerspricht der Kritik in einem Statement deutlich und betont, dass Leistung nicht mit Geschwindigkeit gleichgesetzt werden dürfe.

Nach Angaben des Herstellers erfüllt der Avinox M2S sämtliche geltenden Vorschriften für Pedelecs und unterstützt weiterhin nur bis 25 km/h. Die hohe Motorleistung sei daher nicht dafür gedacht, höhere Endgeschwindigkeiten zu erreichen, sondern Fahrern in anspruchsvollen Situationen mehr Kontrolle, Sicherheit und Handlungsspielraum zu geben.

DJI argumentiert zudem, dass Sicherheit vor allem eine Frage der Kontrolle sei. Mehr verfügbare Leistung könne helfen, ein Abwürgen des Motors, Gleichgewichtsverluste oder ungeplante Abstiege in schwierigem Terrain zu vermeiden. Entscheidend sei dabei nicht die maximale Leistung allein, sondern deren präzise Steuerung. Intelligente Assistenzalgorithmen sollen die Kraft möglichst kontrolliert und vorhersehbar bereitstellen.

Darüber hinaus verweist DJI auf die unterschiedlichen Anforderungen verschiedener Nutzergruppen. Während sportliche Fahrer auf technischen Trails von zusätzlichen Leistungsreserven profitieren können, seien hohe Unterstützungswerte für ältere Menschen, körperlich eingeschränkte Fahrer oder Nutzer von Cargo-Bikes teilweise sogar ein wichtiger Faktor für die Alltagstauglichkeit. Starre Leistungsgrenzen würden aus Sicht des Unternehmens genau jene Fahrer benachteiligen, die von zusätzlicher Unterstützung am meisten profitieren.

Der Gesetzgeber interessiert sich nicht für Newtonmeter

Ein wichtiger Punkt wird in vielen Diskussionen übersehen.

Politiker und Behörden regulieren keine Newtonmeter, sondern Risiken.

Für den Gesetzgeber sind vor allem folgende Fragen relevant:

  • Steigen Unfallzahlen?
  • Verändern sich Geschwindigkeiten?
  • Entstehen neue Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer?
  • Sind bestehende Regeln noch zeitgemäß?

Genau deshalb wäre eine direkte Leistungsbegrenzung keineswegs selbstverständlich oder gar sinnvoll.

Selbst innerhalb der Branche gibt es keine Einigkeit darüber, wie eine solche Grenze aussehen könnte. Lutz Scheffer bezeichnet beispielsweise die häufig diskutierte 750-Watt-Grenze als weitgehend willkürlich und schwer kontrollierbar. Dem würden wir uns so anschließen. 

Österreich zeigt, wie schnell sich Regeln ändern können

Ein Blick nach Österreich zeigt, dass alternative Mobilitätsformen zunehmend stärker reguliert werden.

Mit der 36. StVO-Novelle treten 2026 zahlreiche Änderungen in Kraft. E-Scooter werden erstmals offiziell als Fahrzeuge definiert. Es gelten neue Ausrüstungsvorschriften, eine Helmpflicht bis 16 Jahre sowie strengere Regeln für die Nutzung im öffentlichen Raum.

Noch interessanter sind die Änderungen bei E-Mopeds.

Ab Oktober 2026 werden diese Fahrzeuge als Kraftfahrzeuge eingestuft. Damit verbunden sind:

Natürlich betrifft dies aktuell keine Pedelecs. Dennoch zeigt die Entwicklung, dass Gesetzgeber neue Fahrzeugklassen zunehmend genauer betrachten.

Welche Regulierungen wären künftig denkbar?

Sollte die Diskussion um immer stärkere E-Bikes weiter an Fahrt aufnehmen, wären mehrere Szenarien möglich.

Szenario 1: Helmpflicht für alle E-Bikes

Eine allgemeine Helmpflicht wäre politisch vergleichsweise einfach umzusetzen. Sie würde die technische Entwicklung der Antriebe nicht beeinflussen, könnte aber mit Sicherheitsargumenten begründet werden. Das würde Herstellern weiter die Möglichkeit eröffnen, an der Motorleistung zu pfeilen.

Szenario 2: Leistungsobergrenzen

Denkbar wären gesetzliche Obergrenzen für Drehmoment oder Motorleistung. Genau hier stehen Systeme wie der DJI Avinox mit bis zu 150 Nm aktuell im Fokus der Diskussion.

Das Problem: Während sich die 25-km/h-Grenze einfach kontrollieren lässt, sind Drehmoment und Leistung softwaregesteuerte Werte, die je nach Fahrmodus variieren können. Zudem führt ein höheres Drehmoment nicht automatisch zu höheren Geschwindigkeiten. Ob solche Grenzwerte tatsächlich die Sicherheit erhöhen würden, ist daher umstritten.

Szenario 3: Neue Fahrzeugklasse zwischen Pedelec und S-Pedelec

Nicht wenige Branchenbeobachter halten dieses Szenario für am wahrscheinlichsten. Dabei könnten leistungsstarke E-Bikes zwar weiterhin auf 25 km/h begrenzt bleiben, rechtlich aber nicht mehr als klassische Pedelecs gelten. Stattdessen würde eine neue Fahrzeugklasse für Modelle mit besonders hohen Leistungs- oder Drehmomentwerten entstehen.

Für diese E-Bikes könnten zusätzliche Anforderungen gelten, etwa eine Versicherungspflicht, ein Kennzeichen, strengere technische Vorgaben oder eine Helmpflicht. Dadurch ließen sich leistungsstarke Modelle gesondert regulieren, ohne die Regeln für herkömmliche Pedelecs zu verändern.

Szenario 4: Gewichtsgrenzen

Das ist etwas, was Lutz Scheffer von Canyon vorschlägt, Also das Motorgewicht oder sogar das Gesamtgewicht eines Pedelecs zu begrenzen. Dahinter steckt die Überlegung, dass besonders leistungsstarke Motoren in der Regel größere und schwerere Bauteile benötigen, um die entstehende Wärme abzuführen und die hohen Kräfte dauerhaft zu verkraften. Würden Gewichtslimits eingeführt, könnten Hersteller nicht unbegrenzt größere und stärkere Antriebssysteme verbauen. Die maximale Leistung würde dadurch nicht direkt gesetzlich festgelegt, aber über die physikalischen Anforderungen an Motor und Komponenten indirekt begrenzt.

Droht wirklich eine Kennzeichenpflicht für E-Bikes?

Aktuell gibt es dafür keine konkreten Pläne in Deutschland.

Die bestehende Pedelec-Regelung funktioniert aus Sicht vieler Politiker und Verbände weiterhin gut. Solange die Unterstützung bei 25 km/h endet, bleibt das Fahrzeug rechtlich ein Fahrrad.

Dennoch verändert sich die technische Realität deutlich schneller als die Gesetzgebung.

Ein E-MTB mit 150 Newtonmetern fährt sich heute fundamental anders als ein Pedelec vor fünf oder zehn Jahren. Die Leistungsreserven wachsen weiter. Gleichzeitig steigen die Diskussionen über Trail-Nutzung, Sicherheit und die öffentliche Akzeptanz von E-Bikes.

Genau deshalb dürfte die Frage nach möglichen Regulierungen in den kommenden Jahren immer häufiger gestellt werden.

Upway-Einschätzung: Mehr Leistung ist spannend – Sicherheit bleibt aber entscheidend

Bei Upway beobachten wir die Entwicklung der E-Bike-Antriebe seit Jahren sehr genau. Dabei ist klar zu erkennen, dass die Hersteller die Grenzen des technisch Machbaren immer weiter verschieben. Was vor wenigen Jahren noch als High-End galt, gehört heute vielerorts zur Mittelklasse. Mit Systemen wie dem DJI Avinox M2S oder dem aufgewerteten Bosch Performance Line CX erreichen moderne E-Bikes mittlerweile Leistungswerte, die selbst erfahrene Fahrer überraschen und auch überfordern können.

Wir glauben deshalb nicht, dass die Diskussion ausschließlich über Wattzahlen oder Newtonmeter geführt werden sollte. Entscheidend ist vielmehr, wie sicher und kontrollierbar sich ein E-Bike im Alltag bewegen lässt. Gute Bremsen, hochwertige Fahrwerke, zuverlässige Software und ein verantwortungsvoller Umgang mit der verfügbaren Leistung werden in Zukunft mindestens genauso wichtig sein wie die Motorleistung selbst.

Ob es tatsächlich zu neuen Regulierungen kommt, lässt sich heute kaum vorhersagen. Aus unserer Sicht wäre es jedoch sinnvoll, die Entwicklung aufmerksam zu beobachten und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in den Mittelpunkt zu stellen. Denn unabhängig davon, wie stark E-Bike-Motoren künftig werden: Das Ziel sollte sein, dass Pedelecs weiterhin als sichere, alltagstaugliche und zugängliche Form der Mobilität wahrgenommen werden.

Fazit: Der Avinox M2S könnte eine Grundsatzdebatte ausgelöst haben

Der DJI Avinox M2S ist nicht einfach nur ein weiterer E-Bike-Motor. Mit bis zu 150 Newtonmetern Drehmoment und 1.500 Watt Peak-Leistung markiert er einen neuen Meilenstein in der Entwicklung moderner Pedelecs.

Noch gibt es keine Hinweise darauf, dass Deutschland eine Kennzeichenpflicht, Versicherungspflicht oder strengere Regeln für leistungsstarke E-Bikes plant. Die Diskussion innerhalb der Branche zeigt jedoch deutlich, dass die Entwicklung nicht mehr nur als technischer Fortschritt betrachtet wird.

Die zentrale Frage lautet inzwischen nicht mehr, ob noch stärkere Motoren möglich sind. Die eigentliche Frage ist, ab welchem Punkt Politik und Gesellschaft entscheiden, dass ein Pedelec mit 150 Newtonmetern nicht mehr dieselbe Fahrzeugklasse sein sollte wie ein E-Bike mit 50 oder 60 Newtonmetern.

Der Avinox M2S könnte sich rückblickend als genau jener Motor erweisen, der diese Debatte endgültig ins Rollen gebracht hat.

Häufig gestellte Fragen

Droht in Deutschland eine Kennzeichenpflicht für E-Bikes?

Aktuell gibt es keine konkreten Pläne für eine Kennzeichenpflicht bei normalen Pedelecs. Solange ein E-Bike nur bis 25 km/h unterstützt und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, gilt es weiterhin als Fahrrad. Mit Blick auf immer stärkere Antriebe wie den DJI Avinox M2S diskutieren Experten jedoch, ob künftig neue Fahrzeugklassen entstehen könnten.

Brauchen E-Bikes in Zukunft eine Versicherung?

Derzeit benötigen klassische Pedelecs mit einer Unterstützung bis 25 km/h keine Haftpflichtversicherung. Sollte der Gesetzgeber besonders leistungsstarke E-Bikes künftig anders einstufen, könnte eine Versicherungspflicht allerdings Teil neuer Regelungen werden. Vergleichbare Entwicklungen sind bereits bei anderen elektrischen Fahrzeugklassen zu beobachten.

Warum wird über stärkere Regeln für E-Bikes diskutiert?

Der Hauptgrund sind die stark steigenden Leistungswerte moderner E-Bike-Motoren. Während frühere Systeme meist zwischen 60 und 85 Newtonmetern lagen, erreichen aktuelle Motoren wie der DJI Avinox M2S bis zu 150 Nm Drehmoment und 1.500 Watt Spitzenleistung. Dadurch stellt sich die Frage, ob bestehende Pedelec-Regeln langfristig noch zeitgemäß sind.

Ist der DJI Avinox M2S in Deutschland legal?

Ja. Trotz seiner extrem  hohen Leistung erfüllt der DJI Avinox M2S die aktuellen Pedelec-Vorschriften. Die Motorunterstützung endet weiterhin bei 25 km/h. Rechtlich wird ein E-Bike mit Avinox-Motor daher derzeit genauso behandelt wie andere zugelassene Pedelecs.

Könnte eine Helmpflicht für E-Bikes eingeführt werden?

Zu den ersten Bikes mit M2S gehören unter anderem das Mondraker Zendit, Atherton S.170E, Pivot Shuttle AMPD, Commencal Meta Power SX Avinox und das Velduro Phantom Gravelbike. Insgesamt arbeitet DJI laut eigenen Angaben bereits mit rund 60 Marken zusammen. Wir können uns also auf viele neue Bikes freuen!

Wie viel Leistung darf ein E-Bike haben?

Für Pedelecs existiert aktuell keine gesetzliche Obergrenze für Drehmoment oder Peak-Leistung. Entscheidend ist, dass die Motorunterstützung bei 25 km/h endet und die Nenndauerleistung die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Genau deshalb sind Systeme mit 120 oder sogar 150 Newtonmetern momentan legal, obwohl sie deutlich stärker sind als frühere E-Bike-Antriebe.

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Wir sind die Spezialisten für refurbished E-Bikes bei Upway. Unser Redaktionsteam analysiert Technik, Trends und Nutzung mit einem klaren Anspruch: gute Entscheidungen brauchen gute Informationen. Nachhaltig, praxisnah und immer mit Blick auf das, was E-Bike-Fahren heute wirklich bedeutet.