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E-Bike Unfall: Was tun? (Polizei, Versicherung, Beweise)

Upway Editorial Team, Spezialisten für refurbished E-Bikes

Aktualisiert am 28. Februar 2026  |  10 Min. Lesezeit

Ein Unfall mit dem E-Bike passiert schneller als gedacht. Eine Autotür öffnet sich plötzlich, ein Fußgänger tritt unvermittelt auf den Radweg, oder du unterschätzt die Geschwindigkeit in einer Kurve. In dem Moment, in dem es passiert, zählt jede Sekunde. Was du in den ersten Minuten nach einem Unfall tust, kann entscheidend dafür sein, ob du später deine Ansprüche durchsetzen kannst oder auf den Kosten sitzen bleibst.
Wir erklären dir Schritt für Schritt, was nach einem E-Bike-Unfall zu tun ist. Basierend auf Empfehlungen von Polizei, ADAC, Allianz, HUK-COBURG und anderen Versicherungen zeigen wir dir, worauf es ankommt und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest.

Warum gerade E-Bike-Unfälle so heikel sind

E-Bike-Unfälle nehmen drastisch zu. Laut statistischem Bundesamt gab es 2021 etwa 17.285 Pedelec-Unfälle mit Personenschaden, 2014 waren es noch 2.245. Das ist ein Anstieg um mehr als das Siebenfache. Zum Vergleich: Bei normalen Fahrrädern ist die Zahl der Unfälle mit Personenschaden im gleichen Zeitraum von 76.643 auf 67.931 gesunken.

 

Der Grund für diese drastische Zunahme liegt auf der Hand: E-Bikes fahren schneller, sind schwerer und werden oft von Fahrern genutzt, die nach langer Fahrradpause wieder einsteigen. Die Geschwindigkeit wird unterschätzt, Bremswege falsch eingeschätzt, und die Reaktionszeit reicht nicht aus. Ein weiterer Faktor ist, dass einfach mehr E-Bikes auf der Straße sind. Das macht E-Bike-Unfälle nicht nur häufiger, sondern auch schwerwiegender.
Hinzu kommt ein rechtlicher Aspekt: Bei E-Bikes und besonders bei S-Pedelecs gelten andere Regeln als bei normalen Fahrrädern. Ein Pedelec mit Tretunterstützung bis 25 km/h gilt als Fahrrad. Ein S-Pedelec mit Unterstützung bis 45 km/h ist dagegen ein Kleinkraftrad und unterliegt der Versicherungspflicht. Diese Unterscheidung ist im Unfallfall entscheidend dafür, welche Versicherung greift und wer haftet.

Schritt 1: Unfallstelle sichern und Erste Hilfe leisten

Das Wichtigste zuerst: Sicherheit geht vor. Egal wie gestresst oder verletzt du bist, die erste Priorität ist es, weitere Unfälle zu verhindern und Verletzten zu helfen.
Bringe dich und andere Beteiligte aus dem Gefahrenbereich. Wenn der Unfall mitten auf der Straße passiert ist, stelle dein E-Bike so ab, dass es keine weitere Gefahr darstellt. Falls vorhanden, nutze Reflektoren oder ein Blinklicht zur Absicherung. Wenn jemand ein Warndreieck dabei hat, stelle es in etwa 50 Metern Entfernung auf. Das ist zwar keine Pflicht für Radfahrer, hilft aber enorm, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen.

Leiste Erste Hilfe, wenn jemand verletzt ist. Selbst wenn du nur einen Erste-Hilfe-Kurs vor Jahren gemacht hast, ist jede Hilfe besser als keine. Rufe den Notruf 112, wenn jemand schwer verletzt ist, bewusstlos ist oder starke Schmerzen hat. Auch bei vermeintlich leichten Verletzungen gilt: Lieber einmal zu viel den Rettungsdienst rufen als einmal zu wenig.
Wichtig: Verlasse die Unfallstelle nicht, bevor alle wichtigen Schritte erledigt sind. Wer sich nach einem Unfall einfach aus dem Staub macht, begeht Fahrerflucht. Das gilt auch für E-Bike-Fahrer und kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Schritt 2: Polizei rufen oder nicht?

Die Frage, ob man die Polizei rufen sollte, hängt von der Situation ab. In einigen Fällen ist es zwingend notwendig, in anderen reicht es, die Daten auszutauschen.

Rufe die Polizei in folgenden Fällen

Bei Personenschäden, also wenn jemand verletzt ist, selbst wenn die Verletzungen auf den ersten Blick leicht erscheinen. Ein ärztliches Attest ist später wichtig für Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche. Die Polizei dokumentiert den Unfall und erstellt einen Bericht, der als Beweismittel dient.
Bei Streit über den Unfallhergang. Wenn die andere Partei behauptet, du hättest den Unfall verursacht, obwohl du anderer Meinung bist, rufe die Polizei. Der Polizeibericht ist später ein wichtiger Beweis für die Versicherung und gegebenenfalls vor Gericht.
Wenn der Unfallgegner sich weigert, seine Daten herauszugeben. Manche Unfallbeteiligte wollen ihre Personalien nicht preisgeben, um später nicht zur Verantwortung gezogen zu werden. In diesem Fall hilft nur die Polizei.
Bei größeren Sachschäden. Wenn dein E-Bike oder das Auto des Unfallgegners erheblich beschädigt wurde, ist es sinnvoll, die Polizei zu rufen. Das gilt besonders, wenn unklar ist, wie hoch der Schaden ist.

 

Du musst die Polizei nicht rufen, wenn alle Beteiligten einverstanden sind, der Unfallhergang eindeutig ist und keine Verletzungen vorliegen. In diesem Fall reicht es, die Daten auszutauschen und den Schaden später über die Versicherung abzuwickeln.

Schritt 3: Beweise sichern (bevor es zu spät ist)

Die Beweissicherung ist der entscheidende Schritt, um später deine Ansprüche durchsetzen zu können. Ohne Beweise wird es schwierig, die Schuldfrage zu klären.
Fotografiere alles. Mache Fotos vom Unfallort aus verschiedenen Perspektiven. Dokumentiere die Position der Fahrzeuge, Bremsspuren auf der Straße, Verkehrsschilder, Ampeln und alle sichtbaren Schäden. Je mehr Fotos, desto besser. Moderne Smartphones machen das einfach, also nutze die Gelegenheit. Fotografiere die beteiligten Fahrzeuge, inklusive Kennzeichen. Wenn ein Auto beteiligt war, fotografiere das
Kennzeichen, Führerschein und Fahrzeugpapiere (wenn möglich). Bei anderen Radfahrern oder Fußgängern reicht ein Foto des Personalausweises. Achte darauf, dass die Fotos scharf und lesbar sind. Fotografiere die Schäden am E-Bike. 

 

Dokumentiere alle sichtbaren Schäden: verbogene Rahmen, zerkratzte Lackierung, gebrochene Speichen, beschädigte Displays oder defekte Motoren. Diese Fotos sind später wichtig für das Gutachten und die Schadensregulierung. Notiere dir Zeit, Ort und Unfallhergang. Schreib dir so schnell wie möglich auf, was passiert ist. Details vergisst man schneller als gedacht, und später kann es schwierig werden, sich an alles zu erinnern. Notiere auch Wetterbedingungen, Sichtverhältnisse und ob du Licht anhattest. Sichere Zeugen. Wenn Zeugen den Unfall beobachtet haben, frage sie nach Namen, Adresse und Telefonnummer. Zeugenaussagen können im Streitfall entscheidend sein. Falls Zeugen nicht bereit sind, ihre
Daten zu geben, rufe die Polizei, damit diese die Zeugen offiziell aufnimmt.

Schritt 4: Daten austauschen

Der Datenaustausch ist eine rechtliche Pflicht. Alle Unfallbeteiligten sind verpflichtet, auf Verlangen bestimmte Angaben zu machen.
Von Autofahrern solltest du folgende Daten erfragen: Name, Adresse, Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen, Versicherung (Name und Versicherungsnummer), Führerschein (Nummer und Ausstellungsort) und Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein). Lass dir Führerschein und Fahrzeugpapiere zeigen und fotografiere sie, wenn möglich.
Von anderen Radfahrern oder Fußgängern: Name, Adresse, Telefonnummer und Personalausweis (fotografieren, falls möglich). Wenn jemand seinen Ausweis nicht dabei hat, notiere zumindest Name und Adresse und bitte um Bestätigung per Unterschrift.
Gib auch deine eigenen Daten weiter. Du bist genauso verpflichtet, deine Daten anzugeben. Verweigere das nicht, sonst machst du dich strafbar.

Wichtig: Verhandle nicht mit dem Unfallgegner über Schuld oder Schadenshöhe. Unterschreibe keine Abfindungserklärung oder Verzichtserklärung vor Ort. Das kann später deine Ansprüche zunichtemachen. Die Regulierung läuft über die Versicherungen, nicht zwischen den Unfallbeteiligten direkt.

Schritt 5: Versicherung informieren

Informiere deine Versicherung so schnell wie möglich. Du bist als Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schaden unverzüglich zu melden, am besten schriftlich und mit allen relevanten Nachweisen. Welche Versicherung du informieren musst, hängt davon ab, welche Art von E-Bike du fährst und wer den Unfall verursacht hat.

 

Wenn du ein Pedelec (bis 25 km/h) fährst und den Unfall verursacht hast, greift deine private
Haftpflichtversicherung. Diese zahlt für Schäden, die du anderen zufügst, also Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden.

Wenn du ein S-Pedelec (bis 45 km/h) fährst, brauchst du eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und zahlt im Schadensfall.

 

Wenn der Unfall von einem Auto verursacht wurde, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers zuständig. Du kannst die Versicherung des Unfallgegners über die Zentralruf-Hotline unter www.zentralruf.de schnell ermitteln.

Wenn du selbst verletzt wurdest, kann auch deine private Unfallversicherung greifen. Diese zahlt bei Invalidität, Tagegeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit oder Reha-Maßnahmen.

 

Wichtig: Informiere auch deine eigene Versicherung, selbst wenn der Unfall nicht deine Schuld war. Die Versicherung kann dich beraten und unterstützen, auch wenn sie am Ende nicht zahlt.

Schritt 6: Arzt aufsuchen (auch bei vermeintlich leichten Verletzungen)

Gehe nach einem Unfall zum Arzt, selbst wenn du dich nur leicht verletzt fühlst. Viele Verletzungen zeigen sich erst Stunden oder Tage später. Ein Schleudertrauma, innere Verletzungen oder eine Gehirnerschütterung können anfangs unauffällig sein.
Lass dir deine Verletzungen ärztlich bescheinigen. Das ärztliche Attest ist später ein wichtiger Beweis für Schmerzensgeldansprüche. Ohne ärztliche Dokumentation wird es schwierig, Schmerzensgeld durchzusetzen.
Wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab:

 

  • Schwere der Verletzung, 
  • Intensität der Schmerzen,
  • Behandlungsdauer und bleibende psychische oder physische Beeinträchtigungen.

Als Orientierung dienen Schmerzensgeldtabellen, die Anwälte und Gerichte nutzen. Neben Schmerzensgeld kannst du auch andere Forderungen geltend machen: Arztkosten, Verdienstausfall, Fahrtkosten zu Arzt oder Krankenhaus, Kosten für Haushaltshilfe (Haushaltsführungsschaden) und eine  Unkostenpauschale von etwa 30 Euro für Telefonkosten oder Porto im Zusammenhang mit dem Unfall.

Schritt 7: E-Bike begutachten lassen

Lass dein E-Bike nach einem Unfall von einem Fachmann begutachten. Selbst wenn äußerlich alles in Ordnung scheint, können Motor, Akku oder Elektronik beschädigt sein.
Ein professionelles Gutachten ist wichtig, um den genauen Schaden festzustellen. Viele Versicherungen verlangen ein Gutachten, bevor sie den Schaden regulieren. Das Gutachten sollte folgende Punkte umfassen:
Beschreibung aller sichtbaren Schäden, technische Prüfung von Motor, Akku und Elektronik,  Schätzung der Reparaturkosten und  eine Einschätzung, ob das E-Bike noch verkehrssicher ist.

Wer zahlt das Gutachten? 

Wenn der Unfall nicht deine Schuld war, muss die gegnerische Versicherung auch die Gutachterkosten übernehmen. Das gilt auch für Anwaltskosten, falls du einen Anwalt einschaltest.
Repariere das E-Bike nicht sofort. Warte, bis die Versicherung den Schaden begutachtet hat. Wenn du das E-Bike vorher reparieren lässt, kann die Versicherung später behaupten, der Schaden sei nicht so hoch gewesen.

Welche Versicherung zahlt wann?

Die Frage, welche Versicherung im Schadensfall zahlt, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Art des E-Bikes, 
  • Schuldfrage und Art des Schadens
  • Pedelec (bis 25 km/h)

Wenn du den Unfall verursacht hast, zahlt deine private Haftpflichtversicherung für Schäden, die du anderen zugefügt hast. Schäden an deinem eigenen E-Bike musst du selbst tragen, es sei denn, du hast eine Fahrrad-Vollkaskoversicherung abgeschlossen.
Wenn der Unfall nicht deine Schuld war, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Bei einem Unfall mit einem Auto greift die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers.
Bei Teilschuld zahlen beide Versicherungen anteilig, je nach Haftungsquote.

S-Pedelec (bis 45 km/h)

Für S-Pedelecs ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese zahlt für Schäden, die du anderen zufügst. Wenn du selbst den Schaden erlitten hast und der Unfall nicht deine Schuld war, zahlt die Versicherung des Unfallgegners.

Besonderheit: Betriebsgefahr bei Autos

Autofahrer tragen bei einem Unfall mit einem Radfahrer oder Fußgänger in der Regel immer eine Teilschuld. Das liegt an der sogenannten Betriebsgefahr, die bei Kraftfahrzeugen vorausgesetzt wird. 
Das bedeutet: Selbst wenn du als Radfahrer den Unfall verursacht hast, trägt der Autofahrer oft eine Teilschuld. Das kann dazu führen, dass du einen Teil deiner Schäden ersetzt bekommst, obwohl du der Unfallverursacher warst.

Private Unfallversicherung

Wenn du selbst verletzt wurdest, kann deine private Unfallversicherung greifen. Diese zahlt eine einmalige Kapitalzahlung bei dauerhafter körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, Tagegeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit und Unterstützung bei Reha-Maßnahmen.

Gesetzliche Unfallversicherung

Bei Wegeunfällen, also auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause, greift bei Personenschäden die gesetzliche Unfallversicherung. Diese übernimmt Behandlungskosten, Reha-Maßnahmen und Verletztengeld.

Die häufigsten Fehler nach einem E-Bike-Unfall

Viele Unfallbeteiligte machen vermeidbare Fehler, die später ihre Ansprüche gefährden. Hier sind die häufigsten:

  • Unfallstelle verlassen, bevor alle wichtigen Schritte erledigt sind. Das ist Fahrerflucht und strafbar.
  • Keine Fotos machen. Ohne Beweise wird es schwierig, die Schuldfrage zu klären.
  • Mit dem Unfallgegner über Schuld oder Schadenshöhe verhandeln. Die Regulierung läuft über die Versicherungen, nicht direkt zwischen den Unfallbeteiligten.
  • Abfindungserklärung vor Ort unterschreiben. Das kann später deine Ansprüche zunichtemachen.
  • Nicht zum Arzt gehen, obwohl man verletzt ist. Ohne ärztliches Attest kein Schmerzensgeld.
  • Versicherung zu spät informieren. Du bist verpflichtet, den Schaden unverzüglich zu melden.
  • E-Bike reparieren lassen, bevor die Versicherung den Schaden begutachtet hat. Das kann dazu führen, dass die Versicherung die Reparaturkosten nicht übernimmt.

Fazit

Ein E-Bike-Unfall ist stressig, aber mit den richtigen Schritten behältst du die Übersicht und sicherst deine Ansprüche. Du kennst jetzt die wichtigsten Schritte, die es nach einem Unfall auszuführen gilt und weißt, was du nicht tun solltest. Wenn du dich danach richtest, ist wenigstens die rechtliche Seite des Unfalles keine große Unbekannte mehr - mit eventuellen Verletzungen hast du schon genug zu tun.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Polizei rufen, wenn niemand verletzt ist?

Nicht zwingend, aber es ist sinnvoll bei Streit über den Unfallhergang oder größeren Sachschäden. Wenn alle Beteiligten einverstanden sind und der Unfallhergang eindeutig ist, reicht es, die Daten auszutauschen.

Welche Daten muss ich vom Unfallgegner erfragen?

Name, Adresse, Telefonnummer, bei Autofahrern auch Kfz-Kennzeichen, Versicherung, Führerschein und Fahrzeugpapiere. Fotografiere alles, wenn möglich.

Zahlt die Versicherung auch ohne Polizeibericht?

Ja, aber ein Polizeibericht erleichtert die Schadensregulierung erheblich. Ohne Polizeibericht kann es zu Streit über den Unfallhergang kommen.

Was passiert, wenn ich keinen Helm trug?

In Deutschland gibt es keine Helmpflicht für Pedelecs. Bei einem Unfall kann das Gericht aber prüfen, ob ein Helm die Verletzung hätte verhindern können. Wenn ja, kann ein Mitverschulden angenommen werden, was zu einer Kürzung des Schmerzensgeldes führt.

Wie lange habe ich Zeit, die Versicherung zu informieren?

Du bist verpflichtet, den Schaden unverzüglich zu melden. Das bedeutet: so schnell wie möglich, spätestens innerhalb weniger Tage. Warte nicht zu lange, sonst riskierst du deinen Versicherungsschutz.

Brauche ich einen Anwalt?

Bei größeren Schäden oder Streit über die Schuldfrage ist ein Anwalt sinnvoll. Die Anwaltskosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen, wenn du nicht schuld warst. Eine Rechtsschutzversicherung hilft bei den Kosten.

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Was ist, wenn der Unfallgegner keine Versicherung hat?

Dann haftet der Unfallverursacher mit seinem eigenen Vermögen. Du kannst deine Forderungen direkt gegenüber der Person geltend machen, notfalls gerichtlich.

Kann ich auch bei Teilschuld Schmerzensgeld fordern?

Ja, aber das Schmerzensgeld wird anteilig gekürzt. Wenn dir eine Teilschuld von 30 Prozent angelastet wird,bekommst du nur 70 Prozent des Schmerzensgeldes.

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Wir sind die Spezialisten für refurbished E-Bikes bei Upway. Unser Redaktionsteam analysiert Technik, Trends und Nutzung mit einem klaren Anspruch: gute Entscheidungen brauchen gute Informationen. Nachhaltig, praxisnah und immer mit Blick auf das, was E-Bike-Fahren heute wirklich bedeutet.