(1) Upway verarbeitet im Rahmen der Teilnahme folgende personenbezogene Daten:
- E-Mail-Adresse
- Zeitpunkt der Anmeldung sowie die zur Protokollierung der Anmeldung erhobenen technischen Daten (insbesondere IP-Adresse und Herkunft der Anmeldung)
- im Gewinnfall: Name und die zur Übermittlung und Zuordnung des Gutscheins erforderlichen Angaben
(2) Diese Daten werden verwendet zur Durchführung des Gewinnspiels — insbesondere zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung, zur Verhinderung von Mehrfachteilnahmen, zur Auslosung, zur Benachrichtigung und zur Übermittlung des Gewinns — sowie zum Versand des Upway-Newsletters als vereinbarter Gegenleistung.
(3) Rechtsgrundlagen sind:
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Durchführung des Gewinnspiels einschließlich der Prüfung der Teilnahmeberechtigung und der Verhinderung von Mehrfachteilnahmen sowie für den Versand des Newsletters als vereinbarter Gegenleistung des in § 2 Abs. 2 beschriebenen Austauschverhältnisses,
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ausschließlich für die Aufbewahrung des Auslosungsprotokolls nach Abschluss der Aktion; das berechtigte Interesse besteht darin, eine ordnungsgemäße Auslosung nachweisen und sich gegen etwaige Ansprüche verteidigen zu können,
- Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
(4) Empfänger der Daten: Upway setzt für den Versand des Newsletters und die Verwaltung der Empfängerliste die Klaviyo Inc.,125 Summer Street, Boston, MA 02110, USA, als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO ein. Eine Weitergabe an sonstige Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.
(5) Übermittlung in ein Drittland: Die Daten werden von Klaviyo in den USA verarbeitet und gespeichert. Klaviyo Inc. ist unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert; die Übermittlung erfolgt daher auf Grundlage des Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2023 (Art. 45 DSGVO). Ergänzend und für den Fall, dass dieser Beschluss für eine Übermittlung nicht greift, gelten die Standarddatenschutzklauseln der Europäischen Kommission gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO nach Maßgabe des Klaviyo-Auftragsverarbeitungsvertrags. Für Teilnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz gilt insoweit die Swiss-U.S.-Erweiterung des Data Privacy Framework.
(6) Speicherdauer:
- Die Liste der Teilnehmenden wird spätestens 6 Monate nach Ende des Aktionszeitraums gelöscht. Diese Frist deckt die Auslosung, die Gewinnbenachrichtigung und die 90-tägige Gültigkeit des Gutscheins ab.
- Das Auslosungsprotokoll enthält nur die gewinnende und die nachrückenden Personen und wird 3 Jahre nach Ende des Aktionszeitraums gelöscht (regelmäßige Verjährungsfrist, §§ 195, 199 BGB).
- Die Daten der gewinnenden Person werden nach vollständiger Abwicklung des Gewinns gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (z. B. § 147 AO, § 257 HGB) entgegenstehen.
- Die für den Newsletter-Versand verarbeiteten Daten werden bis zur Abmeldung vom Newsletter verarbeitet und anschließend gelöscht; der Nachweis der Anmeldung und der Abmeldung wird zur Erfüllung von Nachweispflichten 3 Jahre aufbewahrt.
(7) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde) finden sich in der Datenschutzerklärung.
(8) Anwendbares Datenschutzrecht: Upway hat seinen Sitz in der Europäischen Union. Die Verarbeitung unterliegt daher für alle Teilnehmenden unabhängig von deren Wohnsitz der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 3 Abs. 1 DSGVO). In Österreich gilt die DSGVO unmittelbar, ergänzt um das österreichische Datenschutzgesetz. Für Teilnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz findet daneben das schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) Anwendung. Eine Beschwerde kann bei der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde eingelegt werden — in Deutschland bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, in Österreich bei der Datenschutzbehörde und in der Schweiz beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).