Teilnahmebedingungen — Newsletter-Gewinnspiel „300 € Upway-Gutschein"

Stand: 4. August 2026

 

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Gewinnspiel „300 € Upway-Gutschein" der Upway Germany GmbH (nachfolgend „Upway"). Mit dem Klick auf den Anmeldebutton im Newsletter-Pop-up erklären Teilnehmende ihr Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen.

Title

§ 1 Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die
 

Upway Germany GmbH (nachfolgend „Upway")
Alexander-Meissner-Straße 77 D
12526 Berlin
Handelsregister: Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 238260 B
USt-IdNr.: DE353813833
E-Mail: support@upway.shop

 

Mit dem Klick auf den Anmeldebutton im Newsletter-Pop-up erklären Teilnehmende ihr Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen.

§ 2 Gegenstand der Aktion und Austauschverhältnis

(1) Upway verlost unter allen Teilnehmenden, die sich im Aktionszeitraum (§ 3) erstmals über das Newsletter-Pop-up auf upway.de für den Upway-Newsletter anmelden, einen Gutschein im Wert von 300 € (brutto) für den Upway-Online-Shop; bei Bestellungen in Schweizer Franken beträgt der Gutscheinwert 300 CHF (brutto).

 

(2) Die Teilnahme erfolgt im Wege eines Austauschverhältnisses: Teilnehmende erhalten die Chance auf den Gewinn und stellen Upway dafür ihre E-Mail-Adresse zum Erhalt des Upway-Newsletters mit Werbung für Produkte und Aktionen von Upway zur Verfügung. Die Teilnahme ist damit nicht im Sinne einer Gegenleistungsfreiheit „kostenlos" — die Newsletter-Anmeldung ist die vereinbarte Gegenleistung für die Teilnahme. Es entstehen jedoch keine Kosten außer den üblichen Kosten für die Internetverbindung.

 

(3) Eine Teilnahme am Gewinnspiel ohne Anmeldung zum Newsletter über das Pop-up ist nicht möglich. Der Newsletter kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen abbestellt werden (§ 8).

§ 3 Aktionszeitraum

(1) Der Aktionszeitraum beginnt am 6. August 2026 um 00:01 Uhr (MESZ) und endet am 31. August 2026 um 23:59 Uhr (MESZ).

 

(2) Die Teilnahme ist mit dem Klick auf den Anmeldebutton im Newsletter-Pop-up abgeschlossen. Für die fristgerechte Teilnahme ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Anmeldung dadurch bei Upway eingeht. Eine gesonderte Bestätigung der Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

(3) Anmeldungen, die erst nach Ablauf des Aktionszeitraums bei Upway eingehen, nehmen an der Verlosung nicht mehr teil. Gleiches gilt für Anmeldungen, die aus technischen Gründen nicht oder nicht vollständig übermittelt werden.

§ 4 Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben, und
  • als Verbraucherinnen oder Verbraucher handeln, also zu Zwecken, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind (§ 13 BGB).

 

(2) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die zu Beginn des Aktionszeitraums (§ 3 Abs. 1) den Upway-Newsletter noch nicht erhalten haben. Wer bereits für den Upway-Newsletter registriert ist, kann an dieser Aktion nicht teilnehmen.

 

(3) Die Abmeldung von einem bestehenden Newsletter-Abonnement mit dem Ziel, sich anschließend erneut anzumelden und dadurch teilnahmeberechtigt zu werden, ist unzulässig und berechtigt zum Ausschluss von der Aktion (§ 9).

 

(4) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind gewerbliche Wiederverkäuferinnen und Wiederverkäufer sowie Mitarbeitende der Upway Germany GmbH und mit ihr verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige.

§ 5 Teilnahme und Ablauf

(1) Die Teilnahme erfolgt durch Anmeldung zum Upway-Newsletter über das Newsletter-Pop-up auf upway.de. Dazu

  • geben Teilnehmende im Pop-up eine gültige E-Mail-Adresse ein,
  • nehmen diese Teilnahmebedingungen und die Datenschutzhinweise (§ 13) zur Kenntnis, und
  • klicken auf den Anmeldebutton.

 

Mit dem Klick auf den Anmeldebutton ist die Anmeldung zum Newsletter und damit die Teilnahme am Gewinnspiel abgeschlossen.

 

(2) Der oder die Teilnehmende versichert mit dem Klick auf den Anmeldebutton, Inhaberin oder Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse zu sein. Die Anmeldung fremder E-Mail-Adressen ist unzulässig und berechtigt zum Ausschluss von der Aktion (§ 9).

 

(3) Jede teilnehmende Person nimmt mit einem Los an der Verlosung teil. Pro Person ist die Teilnahme einmal möglich. Als eine teilnehmende Person gilt jede natürliche Person; Mehrfachteilnahmen unter verschiedenen E-Mail-Adressen sind unzulässig.

 

(4) Die Verwendung von Wegwerf- oder Weiterleitungsadressen, automatisierten Anmeldeverfahren, Skripten oder Diensten zur massenhaften Anmeldung ist unzulässig und berechtigt zum Ausschluss von der Aktion (§ 9).

 

(5) Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Upway ist insbesondere nicht verpflichtet, technisch fehlerhafte oder unvollständige Anmeldungen zu berücksichtigen.

§ 6 Gewinn

(1) Verlost wird ein (1) Gutschein im Wert von 300 € (brutto) für den Upway-Online-Shop. Bei Bestellungen in Schweizer Franken beträgt der Gutscheinwert 300 CHF (brutto).

 

(2) Für den Gutschein gelten folgende Einlösebedingungen:

  • Der Gutschein ist ab dem Zeitpunkt seiner Ausstellung 90 Kalendertage gültig. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch ersatzlos.
  • Der Gutschein ist ausschließlich im Upway-Online-Shop unter upway.de einlösbar. Eine Einlösung in anderen Verkaufskanälen (z. B. Pop-up-Stores, Partnerflächen) ist ausgeschlossen.
  • Der Gutschein gilt für das gesamte Sortiment an professionell erneuerten E-Bikes sowie Bio-Bikes.
  • Der Mindestbestellwert für die Einlösung beträgt 1.000 € brutto, bei Bestellungen in Schweizer Franken 1.000 CHF brutto (jeweils nach Anwendung etwaiger produktindividueller Reduzierungen, vor Versandkosten).
  • Der Gutschein ist nicht kombinierbar mit anderen Rabatten, Gutscheinen, Aktionscodes oder Sale-Preisen. Bei parallel laufenden Reduzierungen wählt das System automatisch die günstigere Variante; eine Kumulation ist ausgeschlossen.
  • Der Gutschein ist nur einmalig und nur vollständig in einer Bestellung einlösbar. Ein etwaiger Restwert verfällt und wird nicht erstattet oder gutgeschrieben.
  • Der Gutschein ist nicht übertragbar und ausschließlich personengebunden einlösbar.

 

(3) Bei Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts oder bei Rücksendung der mit dem Gutschein bezahlten Bestellung verfällt der Gutscheinanspruch ersatzlos. Eine nachträgliche Erstattung oder Neuausstellung erfolgt nicht.

 

(4) Eine Barauszahlung des Gewinns sowie ein Umtausch in Sach- oder Geldleistungen ist ausgeschlossen.

 

(5) Upway behält sich vor, anstelle des ausgelobten Gutscheins einen Gewinn gleicher Art und gleichen Wertes zur Verfügung zu stellen, sofern die Bereitstellung des ausgelobten Gutscheins aus von Upway nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich ist.

§ 7 Auslosung und Gewinnbenachrichtigung

(1) Die Auslosung erfolgt nach Ablauf des Aktionszeitraums, spätestens am 7. September 2026, unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

 

(2) Die Ermittlung der gewinnenden Person erfolgt durch ein Zufallsverfahren unter Verwendung eines Zufallsgenerators. Die Auslosung wird von zwei Mitarbeitenden von Upway durchgeführt (Vier-Augen-Prinzip) und schriftlich protokolliert. In die Auslosung einbezogen werden alle Teilnehmenden, die die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen.

 

(3) Nicht in die Auslosung einbezogen werden insbesondere Anmeldungen, deren E-Mail-Adresse nicht zustellbar ist (Hard Bounce), sowie Anmeldungen, die gegen § 4 oder § 5 verstoßen.

 

(4) Die gewinnende Person wird innerhalb von 5 Werktagen (Mo–Fr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Upway) nach der Auslosung per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Absender der Benachrichtigung ist support@upway.shop.

 

(5) Die gewinnende Person ist verpflichtet, den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Benachrichtigung per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Bestätigung, verfällt der Gewinnanspruch. Upway ist in diesem Fall berechtigt, eine nachrückende Person aus dem Kreis der übrigen Teilnehmenden auszulosen; hierfür werden bereits bei der Auslosung nach Absatz 2 zwei nachrückende Personen ermittelt.

 

(6) Teilnehmende sind dafür verantwortlich, dass die angegebene E-Mail-Adresse zutreffend und erreichbar ist. Upway haftet nicht dafür, dass Benachrichtigungen durch Spam-Filter, ein volles Postfach oder eine nicht mehr genutzte Adresse nicht zugehen.

 

(7) Eine Veröffentlichung des Namens der gewinnenden Person erfolgt nicht.

 

(8) Der Gutschein wird der gewinnenden Person nach Bestätigung gemäß Absatz 5 per E-Mail als Gutscheincode übermittelt.

§ 8 Abmeldung vom Newsletter

(1) Der Newsletter kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen abbestellt werden. Hierfür genügt eine Nachricht an support@upway.shop oder ein Klick auf den Abmeldelink am Ende jeder Newsletter-E-Mail.

 

(2) Da die Newsletter-Anmeldung die vereinbarte Gegenleistung für die Teilnahme darstellt (§ 2 Abs. 2), entfällt bei einer Abmeldung vor dem Zeitpunkt der Auslosung (§ 7 Abs. 1) die Teilnahme am Gewinnspiel. Das Recht zur Abmeldung bleibt hiervon unberührt.

 

(3) Eine Abmeldung nach der Auslosung hat keinen Einfluss auf einen bereits entstandenen Gewinnanspruch.

§ 9 Ausschluss und Missbrauch

(1) Upway behält sich vor, Teilnehmende bei begründetem Verdacht auf Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen — insbesondere bei Mehrfachteilnahme, Anmeldung fremder E-Mail-Adressen, Verwendung automatisierter Anmeldeverfahren, unzutreffenden Angaben zur Person oder sonstigem Missbrauch — von der Aktion auszuschließen und bereits ausgestellte Gutscheincodes zu entwerten.

 

(2) Wird der Ausschlussgrund erst nach Aushändigung des Gewinns bekannt, kann Upway den Gewinn nachträglich entziehen bzw. Wertersatz verlangen.

§ 10 Änderung und vorzeitige Beendigung

Upway behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen sowie ohne Angabe von Gründen zu beenden oder die Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, insbesondere bei höherer Gewalt, technischen Störungen oder begründetem Missbrauchsverdacht. Ein Anspruch auf Durchführung der Verlosung besteht in diesem Fall nicht, soweit die Beendigung aus einem von Upway nicht zu vertretenden Grund erfolgt.

§ 11 Haftung

(1) Upway haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.

 

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für technische Störungen, Übermittlungsfehler, Ausfälle des Newsletter-Pop-ups, Datenverluste oder Verzögerungen aus Gründen, die von Teilnehmenden oder Dritten zu vertreten sind, ist ausgeschlossen.

 

(4) Für die Nutzbarkeit des Gewinns über die Einlösebedingungen des § 6 hinaus übernimmt Upway keine Haftung.

§ 12 Keine Verbindung zu sozialen Netzwerken

Soweit die Aktion über soziale Netzwerke (z. B. Instagram, Facebook, TikTok, YouTube, LinkedIn) bekannt gemacht wird, steht sie in keinerlei Verbindung zu diesen Netzwerken und wird von ihnen weder gesponsert noch unterstützt oder organisiert. Ansprüche im Zusammenhang mit der Aktion sind ausschließlich gegenüber Upway und nicht gegenüber den Betreibern der Netzwerke geltend zu machen.

§ 13 Datenschutz

(1) Upway verarbeitet im Rahmen der Teilnahme folgende personenbezogene Daten:

  • E-Mail-Adresse
  • Zeitpunkt der Anmeldung sowie die zur Protokollierung der Anmeldung erhobenen technischen Daten (insbesondere IP-Adresse und Herkunft der Anmeldung)
  • im Gewinnfall: Name und die zur Übermittlung und Zuordnung des Gutscheins erforderlichen Angaben

 

(2) Diese Daten werden verwendet zur Durchführung des Gewinnspiels — insbesondere zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung, zur Verhinderung von Mehrfachteilnahmen, zur Auslosung, zur Benachrichtigung und zur Übermittlung des Gewinns — sowie zum Versand des Upway-Newsletters als vereinbarter Gegenleistung.

 

(3) Rechtsgrundlagen sind:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Durchführung des Gewinnspiels einschließlich der Prüfung der Teilnahmeberechtigung und der Verhinderung von Mehrfachteilnahmen sowie für den Versand des Newsletters als vereinbarter Gegenleistung des in § 2 Abs. 2 beschriebenen Austauschverhältnisses,
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ausschließlich für die Aufbewahrung des Auslosungsprotokolls nach Abschluss der Aktion; das berechtigte Interesse besteht darin, eine ordnungsgemäße Auslosung nachweisen und sich gegen etwaige Ansprüche verteidigen zu können,
  • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

(4) Empfänger der Daten: Upway setzt für den Versand des Newsletters und die Verwaltung der Empfängerliste die Klaviyo Inc.,125 Summer Street, Boston, MA 02110, USA, als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO ein. Eine Weitergabe an sonstige Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.

 

(5) Übermittlung in ein Drittland: Die Daten werden von Klaviyo in den USA verarbeitet und gespeichert. Klaviyo Inc. ist unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert; die Übermittlung erfolgt daher auf Grundlage des Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2023 (Art. 45 DSGVO). Ergänzend und für den Fall, dass dieser Beschluss für eine Übermittlung nicht greift, gelten die Standarddatenschutzklauseln der Europäischen Kommission gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO nach Maßgabe des Klaviyo-Auftragsverarbeitungsvertrags. Für Teilnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz gilt insoweit die Swiss-U.S.-Erweiterung des Data Privacy Framework.

 

(6) Speicherdauer:

  • Die Liste der Teilnehmenden wird spätestens 6 Monate nach Ende des Aktionszeitraums gelöscht. Diese Frist deckt die Auslosung, die Gewinnbenachrichtigung und die 90-tägige Gültigkeit des Gutscheins ab.
  • Das Auslosungsprotokoll enthält nur die gewinnende und die nachrückenden Personen und wird 3 Jahre nach Ende des Aktionszeitraums gelöscht (regelmäßige Verjährungsfrist, §§ 195, 199 BGB).
  • Die Daten der gewinnenden Person werden nach vollständiger Abwicklung des Gewinns gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (z. B. § 147 AO, § 257 HGB) entgegenstehen.
  • Die für den Newsletter-Versand verarbeiteten Daten werden bis zur Abmeldung vom Newsletter verarbeitet und anschließend gelöscht; der Nachweis der Anmeldung und der Abmeldung wird zur Erfüllung von Nachweispflichten 3 Jahre aufbewahrt.

 

(7) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde) finden sich in der Datenschutzerklärung.

 

(8) Anwendbares Datenschutzrecht: Upway hat seinen Sitz in der Europäischen Union. Die Verarbeitung unterliegt daher für alle Teilnehmenden unabhängig von deren Wohnsitz der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 3 Abs. 1 DSGVO). In Österreich gilt die DSGVO unmittelbar, ergänzt um das österreichische Datenschutzgesetz. Für Teilnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz findet daneben das schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) Anwendung. Eine Beschwerde kann bei der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde eingelegt werden — in Deutschland bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, in Österreich bei der Datenschutzbehörde und in der Schweiz beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Die Teilnahme ist nicht von einem Kauf abhängig. Für die Teilnahme wird kein Entgelt und kein vermögenswerter Einsatz erhoben; es handelt sich daher nicht um ein Glücks- oder Geldspiel im Sinne der glücksspielrechtlichen Vorschriften Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz.

 

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Wohnsitzstaates der teilnehmenden Person bleiben unberührt.

 

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

 

(4) Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen.