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So kannst du dein E-Bike steuerlich absetzen


Eine Person hält Quittungen in der Hand und tippt auf einem Taschenrechner

Gerade in der heutigen Zeit ist Nachhaltigkeit ein gefragtes Thema. Kein Wunder, dass immer mehr Menschen vom Auto auf das Fahrrad umsteigen – besonders das Pedelec erfreut sich großer Beliebtheit. Was viele jedoch nicht wissen: Unter bestimmten Umständen kannst du dein E-Bike steuerlich absetzen.


Wie genau das funktioniert und welche Bedingungen du dafür erfüllen musst, erfährst du von uns.

Unter welchen Voraussetzungen kannst du das E-Bike steuerlich absetzen?

Das eigene E-Bike von den Steuern absetzen – wer wünscht sich das nicht? Allerdings ist die steuerliche Absetzbarkeit an bestimmte Umstände gebunden:

Dienstfahrrad

Die wichtigste Bedingung für ein steuerfreies E-Bike: Es muss als Dienstrad deklariert sein. Ein Dienstfahrrad ist eine umweltfreundliche Alternative zum Firmenwagen. Gerade ein E-Bike bietet sich dafür an. Durch das elektrische Unterstützungssystem wird den Mitarbeitenden das Fahren erleichtert. Gleichzeitig reduziert es so den Aufwand: Im Ergebnis kommt die Kollegschaft entspannt und gelassen an und kann direkt produktiv in den Arbeitsalltag starten.


Seit dem Jahr 2012 wird das Dienstfahrrad steuerlich genauso behandelt wie das Dienstauto. Bedeutet: Sobald du es auch privat benutzt, musst du es versteuern.


Steuerlicher Pluspunkt: Im Gegensatz zu einem Firmenwagen musst du deinen Arbeitsweg mit einem Dienstfahrrad nicht versteuern. Während eine Fahrt mit dem Auto pro Kilometer 0,03 Prozent kostet, bleibt der Weg mit dem Fahrrad kostenfrei.

Kaufpreis

Doch nicht nur der Verwendungszweck wirkt sich auf die Steuern deines E-Bikes aus. Liegt der Kaufpreis des Dienstrads über der Grenze von 952 Euro brutto (inkl. MwSt.) ist es kein geringwertiges Wirtschaftsgut mehr. Bedeutet: Es muss versteuert werden. 

Welche Steuerregeln gelten bei einem Dienstrad?

Ein Dienstrad ist nicht nur eine gesunde Alternative zu einem Firmenwagen – auch steuerlich gibt es einige Vorteile:

Private Nutzung

Der Nutzen eines Dienstfahrrads liegt schon in seinem Namen – es soll während der Arbeit genutzt werden. Sobald du es jedoch auch in deiner Freizeit verwendest, musst du es als geldwerten Vorteil monatlich versteuern. Dies waren seit 2012 1 Prozent des Listenpreises, also der Bruttopreis beim Kauf deines Fahrrads in einem Laden. Jedoch sank die Summe im Laufe der Jahre auf nur noch 0,25 Prozent.


Wenn du dein E-Bike als Dienstfahrrad von den Steuern absetzen möchtest, ist es wichtig, ein Fahrtenbuch zu führen. Hier sollten alle Fahrten mit dem E-Bike vermerkt werden, insbesondere berufliche und private Fahrten. Fülle das Fahrtenbuch dabei möglichst detailliert aus und mache Angaben zum Datum, zur Uhrzeit, zum Start- und Zielort sowie zum Zweck der Fahrt. Das ist wichtig, um den Anteil der beruflichen und privaten Fahrten zu ermitteln und den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des Dienstfahrrads zu berechnen. Das Führen eines Fahrtenbuchs kann zwar aufwändig sein, ist aber die Voraussetzung, um das E-Bike als Dienstfahrrad von den Steuern absetzen zu können.

Entfernungspauschale

Durch die Regelungen mit der Entfernungspauschale kannst du das Fahrrad sogar schon auf dem Weg zur Arbeit steuerlich geltend machen. Hierfür musst du dir nur die Strecke von deinem Zuhause bis zu deiner Arbeitsstätte ansehen: Für jeden Kilometer kannst du 30 Cent absetzen. Das sind sogenannte Werbungskosten. Benötigst du für deinen Arbeitsweg 7 Kilometer und arbeitest 200 Tage im Jahr, kommen im Jahr 420 Euro als Entfernungspauschale zusammen.


Wichtig: Die Entfernungspauschale wird anhand der kürzesten Strecke gemessen. Solltest du mittags fürs Essen kurz nach Hause fahren, darfst du sie trotzdem nur einmal am Tag ansetzen.

Sind E-Bikes steuerfrei nutzbar?

Seit 2019 gibt es die Regelungen, dass es unter bestimmten Voraussetzungen für betrieblich genutzte (Elektro-)Fahrräder eine Steuervergünstigung gibt. Diese gilt, wenn Arbeitgebende das Dienstrad als Extra neben dem vereinbarten Gehalt zur Verfügung stellen – hier bleibt der Wert des geldwerten Vorteils steuer- und beitragsfrei.


Häufiger ist es allerdings der Fall, dass dir das Dienstfahrrad zwar zur Verfügung gestellt wird, du dich allerdings an den Kosten im Sinne einer Gehaltsumwandlung beteiligen musst. Wie bei deinem regulären Arbeitslohn musst du so auch dein Dienstrad versteuern. (Siehe Abschnitt → Private Nutzung)

Dienstrad: Kaufen oder Leasing?

Ob Arbeitgebende ein Dienstrad eher kaufen oder leasen sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der finanziellen Situation des Unternehmens, der Anzahl der Mitarbeitenden, die das Dienstrad nutzen und der Art der Diensträder, die angeschafft werden — E-Bikes sind natürlich etwas teurer als Fahrräder ohne elektrischen Antrieb.

Kauf eines Dienstrads

Im Allgemeinen gibt es einige Gründe, warum Arbeitgebende ein Dienstfahrrad kaufen sollten:

  • Langfristige Einsparungen: Der Kauf eines Dienstfahrrads kann auf langfristige Sicht kosteneffektiver sein, da keine monatlichen Zahlungen für den Leasingvertrag anfallen und das Fahrrad nach dem Kauf Eigentum des Unternehmens ist.

  • Flexibilität: Wenn ein Unternehmen ein Dienstfahrrad kauft, hat es mehr Flexibilität in Bezug auf die Wahl des Fahrradtyps, des Herstellers und der Ausstattung. Es kann auch einfacher sein, das Fahrrad zu personalisieren oder modifizieren, um den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens und der Mitarbeitenden gerecht zu werden.

  • Unabhängigkeit: Beim Kauf eines Dienstrads ist das Unternehmen unabhängig von einem Leasingunternehmen und kann selbst entscheiden, wie es das Fahrrad verwendet und pflegt. Es gibt auch keine Einschränkungen in Bezug auf Kilometergrenzen, Verschleiß oder Schäden, die beim Leasingvertrag auftreten könnten.

Das Dienstfahrrad leasen

Folgende Vorteile entstehen, wenn Unternehmen ein Dienstrad leasen:


  • Geringe Anfangsinvestition: Ein Dienstrad-Leasing erfordert normalerweise keine große Anfangsinvestition, wie es beim Kauf der Fall wäre. Dies bedeutet, dass Arbeitgebende sofort mit der Bereitstellung von Diensträdern für Mitarbeitende beginnen können, ohne eine große Geldsumme im Voraus ausgeben zu müssen.

  • Einfacheres Management: Beim Leasingprozess ist das Leasingunternehmen in der Regel für die Wartung und Reparatur des Fahrrads verantwortlich, was die Verwaltungsaufgaben des Unternehmens senkt.

  • Kein Restwertrisiko: Beim Leasing eines Dienstrads trägt das Leasingunternehmen in der Regel das Restwertrisiko. Das bedeutet, dass sich das Unternehmen keine Sorgen um den Wiederverkaufswert des Fahrrads machen muss, wenn der Leasingvertrag endet.

Wie kannst du das E-Bike als Dienstrad steuerlich absetzen?

Wenn du ein E-Bike als Dienstfahrrad nutzt, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten von der Steuer absetzen.

Steuerfreibetrag

Ein Steuerfreibetrag ist ein Betrag, den du bei der Berechnung deiner Steuern abziehst. Es ist quasi eine Grenze, bis zu der du kein Geld an den Staat abgeben musst.


Wenn du dein E-Bike als Dienstfahrrad von den Steuern absetzen möchtest, ist es wichtig zu wissen, dass es einen bestimmten Steuerfreibetrag gibt. Denn bis zu einem Wert von 1.500 Euro kannst du die Kosten des E-Bikes sowie die dazugehörige Ausstattung als Arbeitsmittel von der Steuer absetzen. Der Freibetrag gilt jedoch nur für berufliche Fahrten und nicht für die private Nutzung deines Dienstfahrrads. Privat fällt ein geldwerter Vorteil an, den du ebenfalls versteuern musst. Um den Steuerfreibetrag in Anspruch nehmen zu können, muss das E-Bike von Arbeitgebenden als Teil der Arbeitsausrüstung anerkannt und von Arbeitnehmenden überwiegend beruflich genutzt werden.


Durch den Steuerfreibetrag soll das Fahrradfahren für die Menschen attraktiver werden. Die Möglichkeit, das E-Bike steuerfrei zu nutzen, soll aber auch Unternehmen dazu ermutigen, ihren Mitarbeitenden Fahrräder zur Verfügung zu stellen. Das kann nicht nur zur Motivation der Angestellten beitragen, sondern auch das Image des Unternehmens nach außen hin stärken.

Steuervorteil

Der Steuervorteil liegt darin, dass du die Kosten für das E-Bike und die dazugehörige Ausstattung als Arbeitsmittel von der Steuer absetzt. Dadurch reduziert sich das versteuernde Einkommen und somit auch die Steuerlast. Insbesondere für Berufspendelnde, die das E-Bike regelmäßig für den Arbeitsweg nutzen, kann das eine attraktive Möglichkeit sein, um Kosten zu sparen und gleichzeitig etwas für die eigene Gesundheit und die Umwelt zu tun.


Beispiel: Du nutzt ein E-Bike im Rahmen deiner Tätigkeit als Fachkraft eines Paketdiensts. Das E-Bike hat einen Wert von 1.200 Euro und du nutzt es zu 80 % für berufliche Fahrten. Durch die Anerkennung des E-Bikes als Dienstfahrrad durch deinen Arbeitgebenden kannst du die Kosten des E-Bikes bis zum Höchstbetrag von 1.500 Euro als Arbeitsmittel von der Steuer absetzen. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen und somit auch deine Steuerlast.

Welche Fahrräder können als Dienstfahrrad verwendet werden?

Grundsätzlich sind alle Fahrradtypen als Diensträder geeignet. Steuerlich ist jedoch eine wichtige Sache zu beachten: E-Bikes haben nur solange dieselben Vergünstigungen wie andere Fahrräder, wenn sie die 25 Kilometer pro Stunde nicht überschreiten. Kommen sie über diese Geschwindigkeit hinaus (beispielsweise ein S-Pedelec), werden sie steuerlich wie E-Dienstwagen behandelt.


Wenn du ein S-Pedelec als Dienstrad nutzt, musst du somit zusätzlich zu deinem Arbeitsweg 0,03 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises pro Kilometer versteuern. Wenn Arbeitgebende eine pauschale Besteuerung von 15 Prozent anwenden, kannst du die Entfernungspauschale in deiner Steuererklärung nicht mehr geltend machen.

Steuervorteil auf zwei Rädern: E-Bike als Dienstfahrrad nutzen und von den Steuern absetzen

Grundsätzlich ist es möglich, ein E-Bike als Dienstfahrrad von den Steuern abzusetzen, wenn es als Arbeitsmittel anerkannt wird. Dafür müssen jedoch Arbeitgebende zustimmen und das E-Bike für berufliche Zwecke genutzt werden. Die Kosten des E-Bikes und der dazugehörigen Ausstattung kannst du bis zu einem bestimmten Höchstbetrag von der Steuer absetzen, allerdings musst du die private Nutzung einen geldwerten Vorteil versteuern. Informiere dich daher vorab genau über die steuerlichen Regelungen und Voraussetzungen und nimm gegebenenfalls eine individuelle Beratung in Anspruch.